In vielen Mietwohnungen liegt Laminat â modern, pflegeleicht und vergleichsweise gĂźnstig. Doch was passiert, wenn der Boden beschädigt ist? Muss der Mieter zahlen oder ist der Vermieter verantwortlich?
Diese Frage fĂźhrt oft zu Streit â dabei lässt sie sich mit etwas Hintergrundwissen gut einordnen.
In diesem Beitrag erfährst du, wer bei Schäden am Laminat haftet, was in Mietverträgen geregelt sein sollte und wie du dich als Mieter oder Vermieter rechtlich absicherst.
âď¸ Grundsatzfrage: Wem gehĂśrt das Laminat eigentlich?
Laminat gehĂśrt in der Regel zur Mietsache â also zur Ausstattung der Wohnung, die vom Vermieter bereitgestellt wird. Damit gilt: Der Vermieter trägt grundsätzlich die Verantwortung fĂźr Instandhaltung und Reparatur.
Aber: Das gilt nicht in jedem Fall. Entscheidend ist die Ursache des Schadens â und genau hier wirdâs spannend.
đ Wer zahlt wann? â Die häufigsten Fälle im Ăberblick
â 1. Normale Abnutzung = Vermietersache
Laminat nutzt sich mit der Zeit ab â das ist ganz normal. Kleine Kratzer, matter Glanz oder minimale Druckstellen durch MĂśbel zählen zur Ăźblichen Abnutzung.
âĄď¸ Kosten fĂźr Reparatur oder Austausch trägt der Vermieter.
â 2. Schäden durch falsche Nutzung = Mietersache
Wird das Laminat unsachgemäà behandelt â etwa durch stehende Nässe, scharfe Reinigungsmittel oder extreme Kratzer â, gilt das als verursachter Schaden.
âĄď¸ In diesem Fall muss der Mieter fĂźr die Reparatur oder den Ersatz aufkommen.
â 3. Unklare Fälle (z.âŻB. Haustiere, Kinder, Umzug)
- Krallen von Hunden/Katzen â Haftpflichtversicherung prĂźfen
- Kratzer beim MĂśbelrĂźcken â evtl. Schadenersatzpflicht
- Aufquellen durch Blumentopf oder Wasserschale â häufig Mieterschaden
Hier kommt es stark auf den Einzelfall, Beweise und Vertragsklauseln an.
đ§ž Wichtige Klauseln im Mietvertrag
Im Mietvertrag kĂśnnen gewisse Pflichten geregelt sein â allerdings nicht jede Klausel ist rechtlich gĂźltig. Beispiele:
- đšÂ âDer Mieter trägt Reparaturen bis 100 ⏠selbstâ â zulässig, aber nur bei sogenannten Kleinreparaturen, nicht bei Bodenbelägen.
- đšÂ âDer Mieter haftet fĂźr alle Schädenâ â zu pauschal, meist unwirksam.
- đšÂ Vermerk zu Haustierhaltung â kann Einfluss auf Haftungsfragen haben.
âĄď¸ Im Zweifel lohnt sich ein Blick in den Mietvertrag â oder eine kurze Rechtsberatung.
đ§ž Tipp: Ăbergabeprotokoll prĂźfen
Beim Ein- und Auszug sollte immer ein Ăbergabeprotokoll erstellt werden. Darin wird der Zustand des Laminats dokumentiert:
- â Sind bereits Schäden vorhanden?
- đ¸ Fotos machen (Datum & Uhrzeit)
- âď¸ Beide Parteien sollten das Protokoll unterschreiben
Das schafft Klarheit â und schĂźtzt vor unberechtigten Forderungen.
đ ď¸ Muss der Mieter das Laminat komplett ersetzen?
Nein! Selbst bei einem Verursacherschaden muss nur der Zeitwert ersetzt werden â nicht der Neuwert des Bodens.
âśď¸ Beispiel: Ist das Laminat 10 Jahre alt und hat eine Lebensdauer von 15 Jahren, muss der Mieter nur einen Anteil von 1/3 der Kosten tragen.
âĄď¸ Das nennt sich Abzug âneu fĂźr altâ.
đ§ž Checkliste: Wer zahlt wann?
| Schadensursache | Wer zahlt? | Bemerkung |
|---|---|---|
| Normale Abnutzung | Vermieter | z.âŻB. matte Stellen, kleine Kratzer |
| Wasserflecken durch Blumentopf | Mieter | Fehlverhalten |
| Schäden durch Umzugshelfer | Mieter (evtl. Haftpflicht) | Absichern durch Umzugsversicherung |
| Krallen von Haustieren | Mieter | ggf. durch Haftpflicht gedeckt |
| Verfärbungen durch Teppiche | Vermieter | wenn keine Misshandlung |
| Aufquellen durch Rohrbruch | Vermieter | Ausnahme: Mieter hat Leck verschwiegen |
đ Fazit: Kommunikation & Dokumentation sind der SchlĂźssel
Die Verantwortung fßr Laminatschäden hängt von der Ursache und dem Einzelfall ab. Grundsätzlich gilt:
- Normale Abnutzung = Vermieterpflicht
- Fahrlässige oder absichtliche Schäden = Mietersache
Tipp: Immer offen mit dem Vermieter sprechen und Belege sichern, z.âŻB. durch Fotos oder Zeugen.
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