🏠 Laminat in Mietwohnungen: Wer zahlt die Reparatur?

In vielen Mietwohnungen liegt Laminat – modern, pflegeleicht und vergleichsweise gĂŒnstig. Doch was passiert, wenn der Boden beschĂ€digt ist? Muss der Mieter zahlen oder ist der Vermieter verantwortlich?
Diese Frage fĂŒhrt oft zu Streit – dabei lĂ€sst sie sich mit etwas Hintergrundwissen gut einordnen.

In diesem Beitrag erfĂ€hrst du, wer bei SchĂ€den am Laminat haftet, was in MietvertrĂ€gen geregelt sein sollte und wie du dich als Mieter oder Vermieter rechtlich absicherst.


⚖ Grundsatzfrage: Wem gehört das Laminat eigentlich?

Laminat gehört in der Regel zur Mietsache â€“ also zur Ausstattung der Wohnung, die vom Vermieter bereitgestellt wird. Damit gilt: Der Vermieter trĂ€gt grundsĂ€tzlich die Verantwortung fĂŒr Instandhaltung und Reparatur.

Aber: Das gilt nicht in jedem Fall. Entscheidend ist die Ursache des Schadens â€“ und genau hier wird’s spannend.


🔍 Wer zahlt wann? – Die hĂ€ufigsten FĂ€lle im Überblick

✅ 1. Normale Abnutzung = Vermietersache

Laminat nutzt sich mit der Zeit ab – das ist ganz normal. Kleine Kratzer, matter Glanz oder minimale Druckstellen durch Möbel zĂ€hlen zur ĂŒblichen Abnutzung.
âžĄïž Kosten fĂŒr Reparatur oder Austausch trĂ€gt der Vermieter.

❌ 2. SchĂ€den durch falsche Nutzung = Mietersache

Wird das Laminat unsachgemĂ€ĂŸ behandelt â€“ etwa durch stehende NĂ€sse, scharfe Reinigungsmittel oder extreme Kratzer –, gilt das als verursachter Schaden.
âžĄïž In diesem Fall muss der Mieter fĂŒr die Reparatur oder den Ersatz aufkommen.

❓ 3. Unklare FĂ€lle (z. B. Haustiere, Kinder, Umzug)

  • Krallen von Hunden/Katzen → Haftpflichtversicherung prĂŒfen
  • Kratzer beim MöbelrĂŒcken → evtl. Schadenersatzpflicht
  • Aufquellen durch Blumentopf oder Wasserschale → hĂ€ufig Mieterschaden

Hier kommt es stark auf den Einzelfall, Beweise und Vertragsklauseln an.


đŸ§Ÿ Wichtige Klauseln im Mietvertrag

Im Mietvertrag können gewisse Pflichten geregelt sein – allerdings nicht jede Klausel ist rechtlich gĂŒltig. Beispiele:

  • đŸ”č „Der Mieter trĂ€gt Reparaturen bis 100 € selbst“ – zulĂ€ssig, aber nur bei sogenannten Kleinreparaturen, nicht bei BodenbelĂ€gen.
  • đŸ”č „Der Mieter haftet fĂŒr alle SchĂ€den“ – zu pauschal, meist unwirksam.
  • đŸ”č Vermerk zu Haustierhaltung – kann Einfluss auf Haftungsfragen haben.

âžĄïž Im Zweifel lohnt sich ein Blick in den Mietvertrag – oder eine kurze Rechtsberatung.


đŸ§Ÿ Tipp: Übergabeprotokoll prĂŒfen

Beim Ein- und Auszug sollte immer ein Übergabeprotokoll erstellt werden. Darin wird der Zustand des Laminats dokumentiert:

  • ❗ Sind bereits SchĂ€den vorhanden?
  • 📾 Fotos machen (Datum & Uhrzeit)
  • ✍ Beide Parteien sollten das Protokoll unterschreiben

Das schafft Klarheit – und schĂŒtzt vor unberechtigten Forderungen.


đŸ› ïž Muss der Mieter das Laminat komplett ersetzen?

Nein! Selbst bei einem Verursacherschaden muss nur der Zeitwert ersetzt werden â€“ nicht der Neuwert des Bodens.

▶ Beispiel: Ist das Laminat 10 Jahre alt und hat eine Lebensdauer von 15 Jahren, muss der Mieter nur einen Anteil von 1/3 der Kosten tragen.
âžĄïž Das nennt sich Abzug „neu fĂŒr alt“.


đŸ§Ÿ Checkliste: Wer zahlt wann?

SchadensursacheWer zahlt?Bemerkung
Normale AbnutzungVermieterz. B. matte Stellen, kleine Kratzer
Wasserflecken durch BlumentopfMieterFehlverhalten
SchÀden durch UmzugshelferMieter (evtl. Haftpflicht)Absichern durch Umzugsversicherung
Krallen von HaustierenMieterggf. durch Haftpflicht gedeckt
VerfÀrbungen durch TeppicheVermieterwenn keine Misshandlung
Aufquellen durch RohrbruchVermieterAusnahme: Mieter hat Leck verschwiegen

📌 Fazit: Kommunikation & Dokumentation sind der SchlĂŒssel

Die Verantwortung fĂŒr LaminatschĂ€den hĂ€ngt von der Ursache und dem Einzelfall ab. GrundsĂ€tzlich gilt:

  • Normale Abnutzung = Vermieterpflicht
  • FahrlĂ€ssige oder absichtliche SchĂ€den = Mietersache

Tipp: Immer offen mit dem Vermieter sprechen und Belege sichern, z. B. durch Fotos oder Zeugen.