In vielen Mietwohnungen liegt Laminat â modern, pflegeleicht und vergleichsweise gĂŒnstig. Doch was passiert, wenn der Boden beschĂ€digt ist? Muss der Mieter zahlen oder ist der Vermieter verantwortlich?
Diese Frage fĂŒhrt oft zu Streit â dabei lĂ€sst sie sich mit etwas Hintergrundwissen gut einordnen.
In diesem Beitrag erfÀhrst du, wer bei SchÀden am Laminat haftet, was in MietvertrÀgen geregelt sein sollte und wie du dich als Mieter oder Vermieter rechtlich absicherst.
âïž Grundsatzfrage: Wem gehört das Laminat eigentlich?
Laminat gehört in der Regel zur Mietsache â also zur Ausstattung der Wohnung, die vom Vermieter bereitgestellt wird. Damit gilt: Der Vermieter trĂ€gt grundsĂ€tzlich die Verantwortung fĂŒr Instandhaltung und Reparatur.
Aber: Das gilt nicht in jedem Fall. Entscheidend ist die Ursache des Schadens â und genau hier wirdâs spannend.
đ Wer zahlt wann? â Die hĂ€ufigsten FĂ€lle im Ăberblick
â 1. Normale Abnutzung = Vermietersache
Laminat nutzt sich mit der Zeit ab â das ist ganz normal. Kleine Kratzer, matter Glanz oder minimale Druckstellen durch Möbel zĂ€hlen zur ĂŒblichen Abnutzung.
âĄïž Kosten fĂŒr Reparatur oder Austausch trĂ€gt der Vermieter.
â 2. SchĂ€den durch falsche Nutzung = Mietersache
Wird das Laminat unsachgemÀà behandelt â etwa durch stehende NĂ€sse, scharfe Reinigungsmittel oder extreme Kratzer â, gilt das als verursachter Schaden.
âĄïž In diesem Fall muss der Mieter fĂŒr die Reparatur oder den Ersatz aufkommen.
â 3. Unklare FĂ€lle (z.âŻB. Haustiere, Kinder, Umzug)
- Krallen von Hunden/Katzen â Haftpflichtversicherung prĂŒfen
- Kratzer beim MöbelrĂŒcken â evtl. Schadenersatzpflicht
- Aufquellen durch Blumentopf oder Wasserschale â hĂ€ufig Mieterschaden
Hier kommt es stark auf den Einzelfall, Beweise und Vertragsklauseln an.
đ§Ÿ Wichtige Klauseln im Mietvertrag
Im Mietvertrag können gewisse Pflichten geregelt sein â allerdings nicht jede Klausel ist rechtlich gĂŒltig. Beispiele:
- đč âDer Mieter trĂ€gt Reparaturen bis 100 ⏠selbstâ â zulĂ€ssig, aber nur bei sogenannten Kleinreparaturen, nicht bei BodenbelĂ€gen.
- đč âDer Mieter haftet fĂŒr alle SchĂ€denâ â zu pauschal, meist unwirksam.
- đč Vermerk zu Haustierhaltung â kann Einfluss auf Haftungsfragen haben.
âĄïž Im Zweifel lohnt sich ein Blick in den Mietvertrag â oder eine kurze Rechtsberatung.
đ§Ÿ Tipp: Ăbergabeprotokoll prĂŒfen
Beim Ein- und Auszug sollte immer ein Ăbergabeprotokoll erstellt werden. Darin wird der Zustand des Laminats dokumentiert:
- â Sind bereits SchĂ€den vorhanden?
- đž Fotos machen (Datum & Uhrzeit)
- âïž Beide Parteien sollten das Protokoll unterschreiben
Das schafft Klarheit â und schĂŒtzt vor unberechtigten Forderungen.
đ ïž Muss der Mieter das Laminat komplett ersetzen?
Nein! Selbst bei einem Verursacherschaden muss nur der Zeitwert ersetzt werden â nicht der Neuwert des Bodens.
â¶ïž Beispiel: Ist das Laminat 10 Jahre alt und hat eine Lebensdauer von 15 Jahren, muss der Mieter nur einen Anteil von 1/3 der Kosten tragen.
âĄïž Das nennt sich Abzug âneu fĂŒr altâ.
đ§Ÿ Checkliste: Wer zahlt wann?
Schadensursache | Wer zahlt? | Bemerkung |
---|---|---|
Normale Abnutzung | Vermieter | z.âŻB. matte Stellen, kleine Kratzer |
Wasserflecken durch Blumentopf | Mieter | Fehlverhalten |
SchÀden durch Umzugshelfer | Mieter (evtl. Haftpflicht) | Absichern durch Umzugsversicherung |
Krallen von Haustieren | Mieter | ggf. durch Haftpflicht gedeckt |
VerfÀrbungen durch Teppiche | Vermieter | wenn keine Misshandlung |
Aufquellen durch Rohrbruch | Vermieter | Ausnahme: Mieter hat Leck verschwiegen |
đ Fazit: Kommunikation & Dokumentation sind der SchlĂŒssel
Die Verantwortung fĂŒr LaminatschĂ€den hĂ€ngt von der Ursache und dem Einzelfall ab. GrundsĂ€tzlich gilt:
- Normale Abnutzung = Vermieterpflicht
- FahrlÀssige oder absichtliche SchÀden = Mietersache
Tipp: Immer offen mit dem Vermieter sprechen und Belege sichern, z.âŻB. durch Fotos oder Zeugen.